Schul- und Gebührenordnung für Instrumentalunterricht
gültig ab 1. Oktober 2015
- Das Musikschuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauf-folgenden Jahres. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Tage richten sich nach den Bestimmungen für die allgemeinbildenden Schulen in Bayern.
- Der Unterricht wird durch qualifizierte Lehrkräfte erteilt und orientiert sich an den jeweils aktuellen fachlichen und pädagogischen Entwicklungen. Die aktuellen Unterrichtangebote und –möglichkeiten entnehmen Sie bitte der Unterrichtsgebührenordnung.
- Vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden sind nicht nachholungs-pflichtig und werden nicht zurückerstattet. Ist der Schüler länger als 3 Unterrichtstunden in Folge krank, können die Stunden nachgeholt oder rückerstattet werden. Ausgefallene Unterrichtsstunden bei Gruppenkursen können nicht nachgeholt werden.
- Durch Verhinderung der Lehrkraft (z. B. Fortbildung, Krankheit) ausgefallene Unterrichtstunden werden bis zu 2 Unterrichtsstunden im Schuljahr nicht nachgeholt oder zurückerstattet.
Darüber hinaus entfallener Unterricht wird nachgeholt. Die Termine für Nachholstunden werden von der Lehrkraft festgesetzt. Bei Nichtwahrnehmen der Nachholstunden besteht keine weitere Verpflichtung zum Nachholen des ausgefallenen Unterrichts. - Die Kinder sind zum Unterrichtsort zu bringen und von dort wieder rechtzeitig abzuholen. Außerhalb der Unterrichtsräume und der Unterrichtszeit kann keine Haftung übernommen werden.
- Der Austritt eines Schülers aus dem Unterricht ist in der Regel nur zum Musikschuljahres-ende möglich. Weitere Austrittstermine bestehen zum 31.12. und 31.3. bei Einzug eines weiteren Monatsbeitrags als Ausgleichsbetrag.
- Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet und muß mindestens 40 Tage vor einem der Austrittstermine mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist nur ein Austritt zum nächsten Termin möglich.
- Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die der angenehmeren Zahlungsweise in pauschale Monatsgebühren, die für 12 Monate in gleicher Höhe zu entrichten sind, eingeteilt werden. Die Gebühren sind grundsätzlich am 1. eines jeden Monats fällig.
- Sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur in Ausnahme- und Härtefällen möglich.
- Die Unterrichtsgebühren betragen derzeit monatlich:
Instrumentalunterricht 30 min
Instrumentalunterricht 45 min
2-er Gruppenunterricht 45 min
3-er Gruppenunterricht 45 min
Klavierunterricht 30 min
Klavierunterricht 45 min