Schul- und Gebührenordnung für Früherziehung
gültig ab 1. Oktober 2015
- Das Schuljahr beginnt im Oktober und endet im Juli des darauffolgenden Jahres. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der Volksschule Diedorf.
- Der Unterricht wird durch Qualifizierte Lehrkräfte erteilt und orientiert sich an den jeweils aktuellen fachlichen und pädagogischen Entwicklungen. Die übliche Dauer einer wöchentlich stattfindenden Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.
- Durch Verhinderung der Lehrkraft (z. B. Fortbildung, Krankheit) ausgefallene Unterricht-stunden werden bis zu 2 Unterrichtsstunden im Schuljahr nicht nachgeholt oder zurückerstattet.
Darüber hinaus entfallener Unterricht wird nachgeholt. - Termine für Nachholstunden werden von der Lehrkraft festgesetzt. Bei Nichtwahrnehmen der Nachholstunden besteht keine weitere Verpflichtung zum Nachholen des ausgefallenen Unterrichts.
- Vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und können nicht nachgeholt werden.
- Die Kinder sind rechtzeitig zum Unterrichtsort zu bringen und von dort wieder abzuholen. Außerhalb der Unterrichtsräume und der Unterrichtszeiten kann keine Haftung übernommen werden.
- Der Austritt eines Schülers aus dem Unterricht ist jeweils zum Monatsende möglich, bei Einzug eines weiteren Monatsbeitrags als Ausgleichsbetrag. Ein Abmelden zum Schuljahresende ist nicht erforderlich.
- Die Unterrichtsgebühren betragen derzeit monatlich 29,- € pro Schüler und werden mittels Lastschriftverfahren monatlich eingezogen.
- Sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur in Ausnahme- und Härtefällen möglich.
DOWNLOAD: PDF-Schulordnung